Änderung beim Zugang zum Haus der Geschichte: “2-G-Regel”
Ab dem 24. November 2021 gilt für den Besuch des Lesesaals und auch für Veranstaltungen im Haus der Geschichte die “2-G-Regel”.
Ab dem 24. November 2021 gilt für den Besuch des Lesesaals und auch für Veranstaltungen im Haus der Geschichte die “2-G-Regel”.
Aufgrund der neuen Erlasslage der Hessische Landesregierung gilt ab sofort für den Besuch des Lesesaals und auch für Veranstaltungen im Haus der Geschichte, dass ein Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder ein Nachweis über einen aktuellen PCR-Test benötigt wird.
Es muss sicher nicht näher ausgeführt werden, dass Informationen aus Archivgut häufig in Forschungsarbeiten und Schulreferate einfließen. Doch Archivgut kann mehr.
Inzwischen ist auch die Nutzung von Archivgut des Stadtarchivs wieder im Lesesaal im Haus der Geschichte möglich. Es müssen für den Besuch allerdings einige organisatorische Schritte und Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden.
Archivalltag / Zugang und Nutzung
von Rebekka Friedrich · Published 12/02/2021 · Last modified 18/02/2021
Ab Montag kann wieder Archivgut im Lesesaal im Haus der Geschichte eingesehen werden. Aber: Die Öffnung gilt derzeit für wissenschaftliche Forschung und terminlich gebundene Projekte. Das gilt aktuell noch nicht für Archivgut aus dem Stadtarchiv.
Die Schließung des Lesesaals wird ein weiteres Mal verlängert. Das bedeutet, dass auch Archivgut des Stadtarchivs in dieser Zeit nicht analog hier vor Ort genutzt werden kann.
ISSN: 2568-8030
Mehr