#HistoryMondayDA: “Eiszeit” in Darmstadt
Für die kommende Woche hat der Deutsche Wetterdienst eine amtliche Hitzewarnung heraus gegeben. Es steht uns also erneut eine Woche ins Haus, in der wir vor allem darauf achten müssen, ausreichend zu trinken und uns vor allem im Schatten aufzuhalten. Doch neben ihren Gefahren sind hohe Temperaturen auch ein guter Grund, sich ein leckeres Eis zu gönnen. Während es heute für Erwachsene und Kinder kein Problem ist, sich mehrere Kugeln dieser Leckerei zu besorgen, ergaben sich für ein solches Vorhaben 1910 durch eine Verordnung des Großherzoglichen Kreisamtes Darmstadt größere Probleme.
Es durfte nicht nur kein Eis an Schüler von Volksschulen, weiterführenden Schulen und Privatschulen verkauft werden. Eisverkaufende mussten zu festgelegten Zeiten auch Spielplätze und Schulgrundstücke meiden.
Wir wissen nicht, wie groß der Unmut bei den betroffenen Kindern rund um Darmstadt gewesen ist. Da die Verordnung im Oktober in Kraft trat, waren sich vielleicht viele zu diesem Zeitpunkt der Auswirkungen noch nicht bewusst.
Die Kinder waren für Eisgenuss auf mobile Verkaufsstände mit Speiseeis angewiesen, denn es gab noch keine festen Eisdielen in der Stadt. Im Adressbuch der Haupt- und Residenzstadt Darmstadt ist die erste offizielle “Eiskonditorei” in der Ausgabe von 1927 nachweisbar. Jean Kappes betrieb sein Geschäft damals in der Holzstraße 22. Bereits 1932 zog Kappes seiner Meldekarte zufolge nach Griesheim und gab zeitgleich möglicherweise auch sein Geschäft auf. Weitere Dokumente oder auch Abbildungen konnten wir leider nicht ermitteln. 1940 existierte allerdings direkt ein Haus weiter das Lebensmittelgeschäft von Jean Pullmann, der in der Holzstraße 24 ebenfalls Speiseeis herstellte und verkaufte und zu dem uns zwei Bilder überliefert sind:
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Rebekka Friedrich (22. Juli 2019). #HistoryMondayDA: “Eiszeit” in Darmstadt. Stadtarchiv Darmstadt. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ng8k
Sehr interessant, vielen Dank!
Interessant, danke für den Hinweis. Gibt’s eine Erkenntnis, WARUM das verboten wurde und WIE LANGE das Verbot galt? Gab es vielleicht hygienische Bedenken?
Diese Fragen haben wir uns auch gestellt. Leider gehen die Antworten aus der Akte nicht hervor (die ohnehin nur die oben genannte Verordnung enthält). Das Hessische Ministerium des Inneren macht allerdings 1930 unter anderem darauf aufmerksam, dass sich das Verbot des Verkaufs von Eis an Kinder als nicht durchführbar erwiesen hat: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v4092799
Die Verordnung ist im Bestand aus Eberstadt dem Gliederungspunkt “Vorkehrungen gegen gesundheitsschädliche Einflüsse und Handlungen” zugeordnet. Rechtlich ist die Verordnung, wenn man das Schreiben aus dem Ministerium beachtet, als Nahrungsmittelverordnung zu betrachten. Es ist also anzunehmen, dass tatsächlich die Hygiene ausschlaggebend war für diese strikten Maßnahmen. Die zum Thema “Speiseeis” angelegten Akten des Kreisamtes Darmstadt im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt sind ebenfalls dem Punkt “Gesundheit und Hygiene” zugeordnet (https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/llist?nodeid=g4397).
Wir bleiben der Sache aber auf der Spur.
Beste Grüße
Rebekka Friedrich