Antragsfristen enden bald: Förderprogramme des Bundes und des Landes Hessen zum Erhalt schriftlichen Kulturgutes 2019
Wie im vergangenen Jahr können auch 2019 wieder Fördermittel der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien über das Programm „Sondermittel 2018 zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland“ beantragt werden. Dieser Fördertopf des Bundes ist diesmal mit 4,5 Mio. Euro gefüllt, mit denen bis zu 80% der beantragten Projektkosten gefördert werden.
Da Voraussetzung der Förderung eine positive Erstbewertung des Antrags auf Landesebene ist, sind in Hessen alle Anträge bis zum 11. Januar 2019 bei der Koordinierungsstelle Bestandserhalt Hessen einzureichen.
Weitere Informationen zur Förderung im Rahmen des Sonderprogramms des Bundes finden sich auf der Internetseite der Bundesregierung.
Auch das Land Hessen stellt 2019 1,5 Mio. Euro Fördermittel für den Originalerhalt von Archiv- und Bibliotheksgut zur Verfügung, die bis 15. März 2019 bei der Koordinierungsstelle beantragt werden können. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst fördert Projekte, die die Förderkriterien erfüllen mit bis zu 80% der Gesamtkosten.
Das Land Hessen gewährt außerdem für Projekte, die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert werden, eine Zuwendung von mindestens 40% der Gesamtprojektkosten. Damit werden bei positiven Förderbescheiden des Sonderprogramms des Bundes und des Landes insgesamt 90% der Gesamtkosten übernommen.
Weitere Informationen zum Landesprogramm und zur Möglichkeit der Kofinanzierung finden sich auf der Internetseite der Koordinierungsstelle Bestandserhalt Hessen. Außerdem kann die Präsentation der Informationsveranstaltung der KBH am 12. Dezember 2018 von Dr. Lars Adler, Leiter der Koordinierungsstelle, zum Thema “Erfolgreich Drittmittelanträge zum Originalerhalt stellen” online abgerufen werden. Die KBH hat auf ihrer Seite außerdem alle wichtigen Informationen zu den Antragsfristen 2019 zusammengefasst.
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Rebekka Friedrich (21. Dezember 2018). Antragsfristen enden bald: Förderprogramme des Bundes und des Landes Hessen zum Erhalt schriftlichen Kulturgutes 2019. Stadtarchiv Darmstadt. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ng6p