Neues Förderprogramm der hessischen Landesregierung zum Erhalt schriftlichen Kulturgutes 2018/2019
Zusätzlich zum Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien wurde nun ganz frisch ein neues Förderprogramm der hessischen Landesregierung zum Erhalt schriftlichen Kulturgutes veröffentlicht.Im Rahmen dieses Programms fördert das Land in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 Maßnahmen zum Originalerhalt von Archiv- und Bibliotheksgut. Hierfür werden pro Jahr 1 Million Euro bereitgestellt.
Die Hessische Archivberatung schreibt in ihrer Sonderausgabe des Archivtelegrams:
Antragsberechtigt sind öffentliche Archive und Bibliotheken in Trägerschaft des Landes Hessen, der hessischen Hochschulen sowie der Landkreise, Städte, Gemeinden und Kirchen im Land Hessen.
Gefördert werden vor allem Mengenverfahren wie die Massenentsäuerung, die (Trocken-) Reinigung sowie die Verpackung von Archiv- und Bibliotheksgut. Nachrangig können auch die Restaurierung von wertvollen Einzelobjekten und die Erstellung von Schutzmedien gefördert werden.
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst fördert Projekte, die die Förderkriterien erfüllen mit bis zu 80% der Gesamtkosten.
Durch den hohen Prozentsatz der Übernahme der Kosten können auch finanziell eher schwach ausgestattete Einrichtungen, wie es sie insbesondere unter den Archiven in Hessen weiterhin zu häufig gibt, vom Landesprogramm Bestandserhalt profitieren. Einsendeschluss für die vollständigen Antragsunterlagen ist der 31. März 2018. Die Anträge sind bei der Bestandserhaltung Hessen (KBH) per E-Mail (kbh@stad.hessen.de) einzureichen.
Besonders interessant: Die Fördermittel können auch zur Kofinanzierung von Projekten im Rahmen des bereits genannten Sonderprogramms des Bundes beantragt werden.
Alle weiteren Informationen und die Antragsformulare sind auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst zu finden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Rebekka Friedrich (23. Februar 2018). Neues Förderprogramm der hessischen Landesregierung zum Erhalt schriftlichen Kulturgutes 2018/2019. Stadtarchiv Darmstadt. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ng44
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