#HistoryMondayDA: Darmstadt erhält das Recht, eine “städtische Maut” zu erheben
Beginnen wir den #HistoryMondayDA chronologisch und mit einem der ältesten Stücke, das im Stadtarchiv aufbewahrt wird: einer Urkunde vom 15. August 1555.
Sie wurde von Philipp dem Großmütigen für die Stadt Darmstadt ausgestellt. Philipp war zum Zeitpunkt der Ausstellung Landgraf von Hessen und als Landesherr für die Vergabe verschiedener Rechte und Privilegien zuständig. In diesem Fall geht es um Geld. Die Stadt erhält die Erlaubnis, eine Gebühr zu erheben: Legt sie einen steinernen Weg neu an, darf Sie von reitenden Durchreisenden (Personen mit „wandernden Pferden“) 2 Pfennig Wegegeld einfordern.
Die Bedeutung der Rechteverleihung sieht man auch dem Dokument selbst an. Es ist von einem Berufsschreiber aufwändig geschrieben, und Philipps Siegel wurde zur Beglaubigung am Dokument angebracht. Dieses kann man übrigens nicht komplett aufklappen. Um einen sicheren Halt des Siegels zu gewährleisten, und damit die Urkunde nicht beschädigt wird, wurde die untere Hälfte des Dokuments eingeschlagen und das Siegel mit einem Streifen des Materials befestigt.
Apropos Material: Natürlich ist der Urkundentext nicht auf Papier geschrieben, sondern auf Pergament, also auf Tierhaut. Papier war zwar schon verfügbar, aber es handelte sich hier als Rechtsdokument um ein ganz besonderes Schreiben. Unter dem eingeklappten Teil befindet sich zudem die eigenhändige Unterschrift Philipps des Großmütigen. Damit bezeugt er, dass er das Dokument auch tatsächlich gesehen hat.
Die Urkunde liegt mit einigen weiteren in Bestand 11 des Stadtarchivs. In diesem Bestand bewahrt das Archiv Urkunden verschiedenster Herkunft auf. Nur wenige davon wurden von der Stadt selbst ausgestellt; die meisten wurden von Privatleuten an die Stadt oder an andere Personen geschrieben. Auch vorhandene Zunft- und Handwerksurkunden sind wohl hauptsächlich von den Zünften nach deren Auflösung 1869 bzw. von den Innungen in die städtische Registratur gekommen, von wo sie zum Teil ins Archiv, zum Teil ins Stadtmuseum kamen. Nach dessen Zerstörung 1944 gelangten die unzerstörten Reste aus dem zerstörten Museum wieder ins Stadtarchiv.
Informationen zu einem großen Teil der im Stadtarchiv liegenden Urkunden kann man bereits im Archivinformationssystem Arcinsys recherchieren.
Das hier gezeigte Archivale hat die Signatur Best. 11 Nr. 7.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Rebekka Friedrich (15. Januar 2018). #HistoryMondayDA: Darmstadt erhält das Recht, eine “städtische Maut” zu erheben. Stadtarchiv Darmstadt. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ng3n
Interessanter Eintrag. Vielleicht ein Echo-Eck wert.
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