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Ganz sicher kein Lückenbüßer: Bestandserhaltung an den Sammelakten der Personenstandsregister in Darmstadt – Teil 1

2020 wurden ca. 49 lfm der Sammelakten zu den Personenstandsregistern der Stadt Darmstadt in das Stadtarchiv übernommen. Nach der Übernahme hat sich bei der Umverpackung und Erschließung gezeigt, dass die Dokumente generell sehr verschmutzt waren.

Sammelakten des Standesamts Darmstadt nach der Übernahme ins Stadtarchiv vor der Umverpackung und Reinigung, Foto: Wissenschaftsstadt Darmstadt / Rebekka Friedrich

Etliche Exemplare befanden sich sogar in einem miserablen Zustand und wiesen erhebliche Wasserschäden und Schimmelbefall auf. Das betraf vor allem die Sammelakte der ehemals eigenständigen Verwaltung in Eberstadt, die rund 5% des Bestands ausmachen.

Die Unterlagen sind aufgrund der umfassenden Verluste an Verwaltungsschriftgut durch die Zerstörung der Stadt 1944 wichtige Ersatzüberlieferung und können gerade im Bereich der Personenforschung etliche Fragen beantworten. Der Bestand wurde im Standesamt Darmstadt angelegt, durch Unterlagen der eingemeindeten Ortschaften ergänzt und auch über die sogenannte “Brandnacht” hinweg gesichert.

Ausgangssituation und Bestandsgeschichte

Vorab wurde das Archivgut im Stadtarchiv bearbeitet. Dabei wurde festgestellt, dass die Sammelakten chronologisch nach den zugehörigen Einträgen in die Personenstandsregister gelagert und jahresweise zusammengefasst worden waren. Die Einzelfälle sind nummeriert.

Ab Ende der 1930er Jahre ca. wurden diese Einzelfälle in eigene Mappen eingelegt, die stabilisierend wirkten und entsprechende Verunreinigungen und Lagerungsschäden weitestgehend verhinderten. Durch Wasserschäden wiesen einige Akten neben den starken Verunreinigungen auch erheblichen Schimmelbefall auf.

Verschmutzung durch Wasserschaden und Schimmelbefall an StadtA DA Best. 316 Nr. 449, Foto: Wissenschaftsstadt Darmstadt / Rebekka Friedrich
Sammelakten des Standesamts Darmstadt nach der Übernahme ins Stadtarchiv vor der Umverpackung und Reinigung, Foto: Wissenschaftsstadt Darmstadt / Rebekka Friedrich

Im Standesamt erfolgte ca. ab den 1970er Jahren die Unterbringung in einem beheizten Keller auf einem Betriebshof des Grünflächenamtes der Stadt Darmstadt. Ebenfalls in in diesem Zeitraum wurde eine Umlagerung in feste, schwarze Kartons vorgenommen, die seither auch für die späteren Unterlagen beibehalten wurde. Durch die damit verbundene stehende Lagerung wurden insbesondere die älteren Unterlagen gestaucht. In den dadurch entstandenen Knicken lagerte sich Schmutz ab, der in dem Raum ohne konstantes Klima einen guten Nährboden für Schimmel bot.

Das Stadtarchiv erfuhr erst 2020 durch die Anbietung des Standesamts, dass auch die Sammelakten vor 1944 erhalten geblieben waren. Aufgrund eines anstehenden Umzugs wurde die Bewertung der Sammelakten vorgenommen und die Übernahme ins Archiv durchgeführt (Akz. 2020/30).

Aufgebotsakten aus den Jahren 1911-1913 mit geringen Verschmutzungen vor dem Umbetten
Aufgebotsakten aus den Jahren 1911-1913 mit geringen Verschmutzungen vor dem Umbetten, Foto: Wissenschaftsstadt Darmstadt / Rebekka Friedrich

Bewertung

Die Sammelakten der Heirats- und Sterberegister wurden bis einschließlich 1951 vollständig in das Stadtarchiv übernommen. Angesichts der Verluste in den übrigen Darmstädter Ämtern wurde von einer sonst üblichen jahrgangsweisen Bewertung dieser Unterlagen abgesehen. Das Jahr 1951 wurde als gewählt, da es den Übergang der Zuständigkeit für Vertriebene und Sterbefälle in Konzentrationslager an das Standesamt I in Berlin bzw. das Sonderstandesamt Arolsen markiert. Bis zu diesem Jahr kann auch noch von einer Überlieferung der Nachkriegsverhältnisse ausgegangen werden.

Anders gestaltet sich der Fall bei den Sammelakten zu Geburtsregistern. Grundsätzlich wird empfohlen, diese Sammelakten vollständig zu kassieren1, da sie kaum zusätzliche Informationen zu den Registern enthalten. Sie können in Fall des Standesamtes Darmstadt aber als Ersatzüberlieferung für 1944 vernichtete Dokumente gelten, da beispielsweise Bescheinigungen von Hebammen und Ärzten oder Entscheidungen des Vormundschaftsgerichts in den Akten enthalten sein können. Diese Unterlagen beziehen sich weniger auf das im Register genannte Kind und seine Angehörigen, sondern können vielmehr auch für eine Dokumentation der Arbeit dieser Stellen herangezogen werden, für die sonst keine Überlieferung mehr existiert. Diese Funktion endet 1944, bzw. 1945. Um ein Stück weit auch den Übergang in die Nachkriegszeit zu dokumentieren, wird hier das Jahr 1946 als Schnitt für die Überlieferungsbildung angesetzt. Die Sammelakten zu Geburtsregistern wurden daher ab 1946 auch für Darmstadt vollständig als kassabel bewertet.

Stempel des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Darmstadt auf einem Aufgebot aus dem Jahr 1936, Foto: Wissenschaftsstadt Darmstadt / Rebekka Friedrich

Die übrigen Sammelakten (zu Heirats- und Sterberegister ab einschließlich 1952, für Geburtsregister ab einschließlich 1947) wurden nicht ins Stadtarchiv übernommen, da alle Informationen, die aus diesen Unterlagen entnommen werden könnten, besser in anderen Quellen dokumentiert sind. Es wäre am Ende nur eine Dokumentation der bloßen Existenz von Sammelakten. Auch die Änderung des Personenstandsgesetzes 1957 hat keine so gravierenden Auswirkungen verursacht, dass hier eine zusätzliche Überlieferung erfolgen müsste. Allerdings wurden Sonderfallakten z. B. mit Vaterschaftsanerkennungen oder Gefallenenlisten unabhängig von beiden genannten Zeitschnitten zu allen Personenstandsregistern ins Stadtarchiv übernommen.

Davon abgesehen wurden die gesichteten Sammelakten ab dem Jahr 1951 bzw. 1946, deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, als kassabel bewertet. Damit werden auch künftig keine Unterlagen dieser Art mehr ins Stadtarchiv übernommen.


Die mit Hilfe von Fördermitteln umgesetzte Reinigung könnt ihr dann in zwei Tagen ausführlich in Teil 2 der Vorstellung des Bestands der Sammelakten hier bei uns im Blog nachlesen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Rebekka Friedrich (20. Dezember 2024). Ganz sicher kein Lückenbüßer: Bestandserhaltung an den Sammelakten der Personenstandsregister in Darmstadt – Teil 1. Stadtarchiv Darmstadt. Abgerufen am 8. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/12yyx


Rebekka Friedrich

Hallo, ich bin Rebekka Friedrich und Diplom-Archivarin im Stadtarchiv der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Hat Ihnen der Artikel gefallen? Dann hinterlassen Sie uns doch einen Kommentar, abonnieren Sie den DAblog per RSS-Feed oder folgen Sie unseren weiteren Social-Media-Kanälen.

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