Änderung beim Zugang zum Haus der Geschichte: “2-G-Regel”
Ab dem 24. November 2021 gilt für den Besuch des Lesesaals und auch für Veranstaltungen im Haus der Geschichte die “2-G-Regel”: Nur Geimpfte und Genesene erhalten Zutritt. Das betrifft auch Nutzer*innen des Stadtarchivs.
Es bleiben darüber hinaus folgende Regelungen bestehen:
- Ankündigung per Mail oder über Arcinsys: entweder mit einer konkreten Recherchefrage oder mit einer gezielten Archivalienbestellung
- Terminreservierung telefonisch über die Lesesaalaufsicht: 06151/16 263-00.
Außerdem sind auch weiterhin diese Sicherheitsvorkehrungen zu beachten:
- Während des gesamten Aufenthalts im Gebäude sind FFP2-Masken oder sogenannte OP-Masken zu tragen.
- Zu anderen Personen ist ein Abstand von mind. 1,5 m einzuhalten.
Es gelten damit die Vorgaben des Hessischen Landesarchivs: https://landesarchiv.hessen.de/.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Rebekka Friedrich (23. November 2021). Änderung beim Zugang zum Haus der Geschichte: “2-G-Regel” Stadtarchiv Darmstadt. Abgerufen am 12. September 2024 von https://doi.org/10.58079/nge3