Änderung beim Zugang zum Haus der Geschichte: Impfung, Genesung oder PCR-Test
Aufgrund der neuen Erlasslage der Hessische Landesregierung gilt ab sofort für den Besuch des Lesesaals und auch für Veranstaltungen im Haus der Geschichte, dass ein Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder ein Nachweis über einen aktuellen PCR-Test benötigt wird. Das betrifft auch Nutzer*innen des Stadtarchivs.
Es bleiben darüber hinaus folgende Regelungen bestehen:
- Ankündigung per Mail oder über Arcinsys: entweder mit einer konkreten Recherchefrage oder mit einer gezielten Archivalienbestellung
- Terminreservierung telefonisch über die Lesesaalaufsicht: 06151/16 263-00.
Außerdem sind auch weiterhin diese Sicherheitsvorkehrungen zu beachten:
- Während des gesamten Aufenthalts im Gebäude sind FFP2-Masken oder sogenannte OP-Masken zu tragen.
- Zu anderen Personen ist ein Abstand von mind. 1,5 m einzuhalten.
Es gelten damit die Vorgaben des Hessischen Landesarchivs: https://landesarchiv.hessen.de/.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Rebekka Friedrich (12. November 2021). Änderung beim Zugang zum Haus der Geschichte: Impfung, Genesung oder PCR-Test. Stadtarchiv Darmstadt. Abgerufen am 12. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/nge2