Antragsfristen für BKM-Sonderprogramm und Landesprogramm Bestandserhaltung 2021 enden bald
Wie im vergangenen Jahr können auch 2021 wieder Fördermittel der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien über das Programm „Sondermittel 2021 zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland“ beantragt werden. Da Voraussetzung der Förderung eine positive Erstbewertung des Antrags auf Landesebene ist, sind in Hessen alle Anträge bis zum 15. Januar 2021 bei der Koordinierungsstelle Bestandserhalt Hessen einzureichen.
Weitere Informationen zur Förderung im Rahmen des Sonderprogramms des Bundes finden sich auf der Internetseite der Bundesregierung.
Auch das Land Hessen stellt 2021 Fördermittel für den Originalerhalt von Archiv- und Bibliotheksgut zur Verfügung, die bis 19. Februar 2021 bei der Koordinierungsstelle beantragt werden können. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst fördert Projekte, die die Förderkriterien erfüllen, mit bis zu 80% der Gesamtkosten.
Das Land Hessen gewährt außerdem für Projekte, die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert werden, eine Zuwendung von mindestens 40% der Gesamtprojektkosten. Damit werden bei positiven Förderbescheiden des Sonderprogramms des Bundes und des Landes insgesamt 90% der Gesamtkosten übernommen.
Weitere Informationen zum Landesprogramm und zur Möglichkeit der Kofinanzierung finden sich auf der Internetseite der Koordinierungsstelle Bestandserhalt Hessen. Die KBH hat auf ihrer Seite außerdem alle wichtigen Informationen zu den Antragsfristen 2021 zusammengefasst.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Rebekka Friedrich (10. Januar 2021). Antragsfristen für BKM-Sonderprogramm und Landesprogramm Bestandserhaltung 2021 enden bald. Stadtarchiv Darmstadt. Abgerufen am 12. September 2024 von https://doi.org/10.58079/ngct