“Das Ludewigsmonument in Darmstadt und die hessische Verfassung von 1820” (Teil 1)
Anlässlich des 200-jährigen Jubiläums der ersten Verfassung für das Großherzogtum Hessen soll es hier im Blog um ein noch heute in der Stadt sichtbares Symbol für dieses entscheidende Dokument gehen. Dafür stellen wir euch eine Fassung von “Das Ludewigsmonument in Darmstadt und die hessische Verfassung von 1820” von Archivleiter Dr. Peter Engels in zwei Blogbeiträgen zur Verfügung. Der Text wird in der Reihe “Archiv für Hessische Geschichte und Altertumskunde” (AHG NF 78/2020) veröffentlicht.
Tausende von Darmstädter:innen gehen täglich auf dem Weg von und zur Arbeit oder beim Einkauf am „Langen Ludwig“ vorbei; viele genießen in den Sommermonaten den Blick von seiner Plattform auf die Innenstadt, essen Eis oder trinken Kaffee zu seinen Füßen. Die Bedeutung und die Geschichte des Säulenmonuments sind jedoch den allerwenigsten bekannt. Es geht um nichts Geringeres als um die Stein und Bronze gewordene Manifestation der Grundrechte des hessischen Volkes.
Die Entstehung des Großherzogtums Hessen-Darmstadt hängt eng mit den Umwälzungen der Jahre nach der französischen Revolution und der Herrschaft Napoleons über weitere Teile des früheren Deutschen Reichs zusammen.1 Landgraf Ludwig X., der seit 1790 die immer noch kleine Landgrafschaft Hessen-Darmstadt regierte, schloss sich im Jahre 1806 dem von Napoleon initiierten Rheinbund an und wurde dafür im selben Jahr zum Großherzog eines wesentlich vergrößerten Territoriums erhoben, daraufhin fügte er seinem Namen ein „e“ zur vornehmen Unterscheidung ein, aus Ludwig X. wurde Ludewig I. Der neue Großherzog leitete umfangreiche, durch französisches Gedankengut geprägte Reformen ein: Neuordnung und Modernisierung der Verwaltung, Beseitigung der Leibeigenschaft und von Steuerprivilegien, eine Gesundheitsreform, eine Schulreform u. a. Er tolerierte die Katholiken nicht nur, sondern baute Ihnen sogar eine repräsentative Kirche. Er verlieh der Residenz Darmstadt neuen baulichen Glanz durch die Mollersche Stadterweiterung und nicht zuletzt durch die Errichtung des neuen Hoftheaters, heute das Haus der Geschichte.
Die genannten Verdienste des ersten Großherzogs bewogen 12 Darmstädter Bürger, fast alles großherzogliche Beamte, einen Vorschlag zu machen, ihn als Wohltäter des Landes und als großen Reformer mit einem Denkmal zu würdigen. Unter dem Datum des 3. Mai 1837 veröffentlichten sie eine Aufforderung an sämmtliche Bewohner des Großherzogthums Hessen zu Beiträgen für die Errichtung einer Statue aus carrarischem Marmor Ludewigs I., Großherzogs von Hessen und bei Rhein.2 Der Historische Verein für Hessen besaß bereits ein detailliertes Konzept für die Ausführung des Denkmals. Geplant war ein
kolossales Standbild aus carrarischem Marmor, stehend auf einem Piedestal von grauem Marmor, ruhend auf einem Untersatze von festem Sandstein, begrenzt von vier auf den Ecken liegenden Löwen. Der ausführende Künstler war ebenfalls schon bestimmt: Bildhauer Johann Baptist Scholl der Ältere (1784-1851). Sein Sohn Johann Baptist Scholl der Jüngere (1818-1881) war dazu ausersehen, auf den vier Seiten des Denkmalsfußes Reliefs mit allegorischen Darstellungen bedeutender Ereignisse aus dem Leben des ersten Großherzogs auszuarbeiten. Als Tag der Einweihung war der 25. August (der Ludwigstag) 1840 vorgesehen. Finanziert werden sollte das Denkmal auf dem Wege der Subskription durch Spenden der Bürger in allen Gemeinden des Großherzogtums. Dazu verschickte der Verein Hunderte von Subskriptionslisten an Kreis- und Gemeinderäte, Gerichts- und Verwaltungsbehörden, an Adlige und das Militär, in denen jedermann sich mit einem bestimmten Betrag eintragen konnte. Auf diese Weise kamen in recht kurzer Zeit große Beträge zusammen: Im August 1838 waren es bereits gut 40.000 Gulden.
Die Darmstädter Bürger, die Ludewig I., den Gründer des Großherzogtums Hessen ehren wollten, dachten 1837 zunächst an ein Personendenkmal auf dem Mathildenplatz, nicht an zentraler Stelle; die ersten Entwürfe waren auch dementsprechend: Johann Baptist Scholl d. Ä. hielt sich in seinem Entwurf weitgehend an die im Aufruf vorgeschlagene Gestaltung; sein erst 19-jähriger Sohn fertigte hingegen einen eigenwilligen und originellen Entwurf an, der den Fürsten wie einen Volksredner darstellte. Er stand zudem auf einem Aufbau mit einer großen sitzenden allegorischen Figur der „Hessia“. In einem gemauerten Unterbau waren in Nischen die Personifizierungen der drei Provinzhauptstädte Gießen, Darmstadt und Mainz zu sehen.
Die Planungen für das Denkmal gingen jedoch bald in eine andere Richtung. Im Dezember 1837 wählte der Verein zur Errichtung des Denkmals einen „Ausschuss zur Ausführung des Monuments“, in dem der Großherzogliche Generalmajor und Generaladjutant Prinz August von Sayn-Wittgenstein (1788-1874) den Vorsitz führte und mit Finanzminister August Freiherr von Hofmann (1776-1841), Oberbaurat Ludwig Schleiermacher und Hofbaudirektor Georg Moller (1784-1852) weitere hochrangige großherzogliche Beamte saßen.
Der Ausschuss verwarf die Entwürfe der beiden Scholls; außerdem kam man von der Idee des reinen Personendenkmals ab und wollte im Ludewigs-Denkmal auch die hessische Verfassung von 1820 feiern. Vom Mathildenplatz als Aufstellungsort des Denkmals war ebenfalls nicht mehr die Rede, der Luisenplatz war nun vorgesehen. Von wem dieser Vorschlag zuerst kam, ist nicht sicher; möglicherweise vom Darmstädter Stadtvorstand; dieser unterstützte das Projekt jedenfalls.
Der Luisenplatz als Standort des Denkmals
Der nach Großherzogin Luise, der Gemahlin Ludewigs I., benannte Platz war bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts erst zum Teil bebaut und von einer 1745 errichteten mannshohen Steinmauer begrenzt, die bis 1809 den westlichen Stadtabschluss bildete.3 Das Neue Tor, von zwei Wachthäusern flankiert, gewährte den Ausgang aus der Stadt nach Westen. An der Südseite des Platzes stand die ehemalige Posthalterei des Postmeisters Brand, die 1769 zur Reiterkaserne für die Leibgarde zu Pferd umgebaut worden war. 1802/03 erfolgte ein erneuter Umbau zum Palais für den Erbprinzen Ludwig, den späteren Großherzog Ludwig II. (heute Luisencenter).
Die nördliche Platzbegrenzung bildete das 1777-79 für die Reformregierung von Minister Friedrich Carl Moser (1723-1798) erbaute Kollegiengebäude (heute Regierungspräsidium). Der Ostrand stieß an die etwa ein Jahrhundert zuvor errichteten Häuser der Luisenstraße mit dem Gasthof „Zur Traube“. Erst in den Jahren nach 1815 erhielt der Platz seine endgültige, bis heute beibehaltene Form mit eingezogenen Ecken und wurde zum zentralen Platz der Residenz. Mit dem Ensemble aus Altem Palais als Residenz des Großherzogs, Kollegiengebäude als Regierungssitz und ab 1839 Ständehaus als Sitz des Landtags (heute Sparkasse) bildete er auch das politische Zentrum des Großherzogtums Hessen. Ursprünglich hatte Ludewig I. für die Mitte des Platzes eine viereckige, erhöhte und mit Bäumen bepflanzte Esplanade vorgesehen, an der die Straßen beidseitig vorbeigeführt werden sollten. Dieser Plan wurde jedoch wieder fallen gelassen und der Platz statt dessen planiert und gepflastert. Den einzigen Schmuck bildete neben den Kandelabern der ältesten Straßenbeleuchtung seit 1824 der von Franz Heger (1792-1836) errichtete Luisenbrunnen, den man 1841 oder 1842 wegen der Errichtung des Ludewigsmonuments abbaute und wohl erst 1844 als Löwenbrunnen auf dem Mathildenplatz wieder aufbaute, wo er heute noch steht.
Nachdem der Luisenplatz als Standort des Denkmals und die Stiftung der hessischen Verfassung als Motiv seiner Errichtung feststanden,4 reichte der Hofbaumeister und Mollerschüler Georg August Lerch (1792-1857) den Entwurf eines Konstitutionsbrunnens ein, der von einer figürlichen Darstellung Ludewigs I. ganz absah. Auf einem Brunnen scharen sich die drei hessischen Stämme, die Personifikationen der drei Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen, um die Verfassung.
Dieser Entwurf kam jedoch ebenso wenig zur Ausführung wie ein anonymer Entwurf mit der Darstellung des ersten Großherzogs, der als Sitzfigur, gekleidet in eine über seine Uniform geworfene Toga, in deutlicher Geste die Verfassungsurkunde seinem Volk überreichte. Die Relieffelder des Sockels schmückten Stadtansichten der Städte Mainz, Gießen, Darmstadt und Wimpfen. Auch das von Jakob Meinrad Bayrer (1810-1900), einem Mitarbeiter Georg Mollers, vorgeschlagene Denkmal, das die Figur des ersten Großherzogs innerhalb einer ausgedehnten Denkmalsarchitektur präsentierte, fand bei den Verantwortlichen keine Zustimmung. Wenn man sich die Ludewigsfigur allerdings genau ansieht, so weist sie große Ähnlichkeit mit der später von Schwanthaler entworfenen Figur für den Langen Lui auf. In der rechten Hand hält der Großherzog die zusammengerollte Verfassungsurkunde. Diese Idee gelangte vielleicht über Moller, dessen enger Mitarbeiter Bayrer ja war, zu Schwanthaler.
Die ursprüngliche und in allen fünf nachweisbaren Entwürfen enthaltene Idee eines Denkmals in bescheidenerer Form wurde zugunsten einer von Baudirektor Moller und Generaladjutant Prinz Wittgenstein favorisierten monumentalen Sandsteinsäule mit der hoch über der Stadt stehenden und in ihren Einzelheiten kaum erkennbaren Statue Ludewigs I. aufgegeben. Dieses Vorhaben hatte Großherzog Ludwig II. am 1. Juni 1839 genehmigt. Moller begründete in einem „Promemoria“ vom April 1839 die Wahl des Standortes und die Säulenform mit städtebaulichen und architektonischen Gegebenheiten: Die weite Dimension des Luisenplatzes verlange nach einem Bauwerk solchen Ausmaßes.
Angesichts der Höhe des Denkmals, die in keinem ausgewogenen proportionalen Verhältnis zur Bebauung stand (die damals noch deutlich niedriger als heute war), vielmehr einen starken vertikalen Akzent gegen die Horizontallinien der Platzarchitektur setzte, wirkt dieses Argument vorgeschoben.((Keim, Christiane: Städtebau in der Krise des Absolutismus. Die Stadtplanungsprogramme des hessischen Residenzstädte Kassel, Darmstadt und Wiesbaden zwischen 1760 und 1840, Marburg 1990.)) Tatsächlich erfolgte die Erhöhung des Denkmals aus politischen Motiven: Wittgenstein und Moller bezogen sich in ihren Denkschriften auch auf andere Ehrensäulen, insbesondere die Napoleonsäule auf der Place Vendome in Paris und die Alexandersäule in St. Petersburg, setzten damit die staatsmännischen Verdienste des ersten hessischen Großherzogs mit der von zwei Kaisern und berühmten Feldherrn gleich.((Vgl. Karl Dilthey: Die Ludewigssäule als Architektonisches Kunstwerk, Darmstadt 1845.))
Zum dadurch angestoßenen Personenkult um die Person des ersten Großherzogs kam aber noch eine weitere Facette ins Spiel: Die hessische Verfassung von 1820. Großherzog Ludewig I. begriff sich selbst als Wohltäter seiner Untertanen, der in väterlicher Sorge um sein Volk handelte. Immerhin hatte er, nachdem sich Hessen-Darmstadt im Jahre 1806 dem von Napoleon initiierten Rheinbund angeschlossen hatte, durchaus von französischem Gedankengut geprägte Reformen eingeleitet, etwa die Neuordnung und Modernisierung der Verwaltung vor allem durch Trennung von Verwaltung und Justiz, die Einführung einer kommunalen Selbstverwaltung (zumindest in Grundzügen), die Beseitigung aller Steuerprivilegien und die Verteilung der Steuerlast auf alle Bürger, die Aufhebung der Leibeigenschaft, eine Gesundheitsreform, eine Schulreform u. a. Außerdem prägte die Kultur- und Bildungspolitik Ludewigs I. – die Förderung Darmstädter Künstler, der Neubau des für die gesamte Bürgerschaft konzipierten Theaters (1819), die Öffnung der Hofbibliothek (1817) und des großherzoglichen Museums (1820), der Bau der Ludwigskirche für die seit 1790 tolerierten Katholiken – das Bild des aufblühenden Darmstadt.
Im Zuge der großen territorialen Veränderungen der Jahre 1802-1815 entstanden auf dem Gebiet des heutigen Hessen erstmals größere Territorialstaaten.((Vgl. Handbuch der hessischen Geschichte. Vierter Band: Hessen im Deutschen Bund und im neuen Deutschen Reich (1806) 1815 bis 1945. Zweiter Teilband, 3. Lieferung: Großherzogtum und Volksstaat Hessen 1806 – 1945, bearb. Von Eckhart G. Franz, Fritz Kallenberg und Peter Fleck, Marburg 2003, S. 686-740.)) Der „Flickenteppich“ des alten Deutschen Reiches mit all den Klein- und Kleinstherrschaften war verschwunden. Hessen-Darmstadt konnte sein Territorium und seine Einwohnerzahl fast verdoppeln. Dies fand seinen Widerhall in einem sprunghaften Anstieg von Behörden und Beamtenschaft und damit verbunden einer regen Bautätigkeit in der Haupt- und Residenzstadt Darmstadt. Ihr Kopf war der 1810 nach Darmstadt berufene Architekt Georg Moller, der bei seinem Lehrer Friedrich Weinbrenner (1766-1826) in Karlsruhe die Gestaltung einer planmäßigen Stadterweiterung studiert hatte. Moller schuf nach Weinbrenners Vorbild durch Anlage großzügiger Straßen und Plätze mit den beiden Hauptachsen der Rheinstraße und der Neckarstraße sowie dem Luisenplatz als der zentralen repräsentativen Platzanlage die großherzogliche Residenzstadt und verlieh ihr durch Errichtung monumentaler klassizistischer Gebäude (Hoftheater, Loge, Ludwigskirche, Kasino) ein hauptstädtisches Gepräge.
Die Hessische Verfassung von 1820
Der erste Großherzog begriff sich, wie gesagt, als Wohltäter seiner Untertanen und wollte sein Land und Volk zwar weise, aber aus eigener Machtvollkommenheit regieren. Er reagierte in den Jahren nach 1815 sehr verärgert auf die Forderungen der studentischen und bürgerlichen Opposition nach politischer Mitbestimmung und Teilhabe an der Macht: Dabei mahnte diese Opposition lediglich die Erfüllung des in der Schlussakte des Wiener Kongresses 1815 gegebenen Verfassungsversprechens an. Dort hatten sich alle Staaten, auch Hessen-Darmstadt, verpflichtet, Verfassungen einzuführen und der Bevölkerung politische Rechte einzuräumen, d. h. vor allem, Parlamente einzuführen. Im Jahr 1806 hatte der Großherzog mit der Bemerkung, die ständische Mitsprache sei in einem souveränen Staat unnötig, unnütz und gefährlich, alle landständischen Einrichtungen in Hessen-Darmstadt aufgehoben.5 Großherzog und Staatsführung wollten sich auch nach 1815 nicht dazu bequemen, eine Verfassung und eine Ständeversammlung erneut einzuführen. Die notwendige Neuordnung der Landesverwaltung sollte ohne parlamentarische Einmischung zu Ende geführt werden.
Weil Ludewig I. zunächst nicht daran dachte, die Verpflichtung aus der Wiener Schlussakte umzusetzen, kam es in den Jahren 1817 bis 1819 zu Unruhen und Protestkundgebungen im ganzen Land.6 1817 trugen zunächst studentische Verbindungen in Gießen und Darmstadt die Proteste in die Öffentlichkeit. Nachdem in Baden und in Bayern 1818 Verfassungen verabschiedet worden waren und im benachbarten Nassau 1818 der erste Landtag zusammen getreten war, nahmen die Proteste an Heftigkeit zu. Es kam zu Volksversammlungen, sog. „Wilden Landtagen“, zu Steuerverweigerungen und Flugschriftenaktionen, die sogar zum Einsatz von Soldaten führten, z. B. in Michelstadt und Erbach.
Erst unter dem Druck der Ereignisse erließ der Großherzog im März 1820 ein Verfassungsedikt, das wesentlich aus der Feder des Giessener Juraprofessors und seit 1819 amtierenden Staatsministers Karl von Grolmann stammte. Es wurde jedoch als völlig unzureichend von den Ständen, den Mitglieder des neu errichteten Landtags, abgelehnt und mit dem Spottnamen „Darmstädter Prostitution“ belegt. Nach weiteren mühsamen Verhandlungen erreichten die Vertreter des ersten Landtags die Verabschiedung einer Verfassungsurkunde am 17. Dezember 1820, in der erstmals eine parlamentarische Volksvertretung und verschiedene Bürgerrechte verankert waren.7
Diese Verfassung verdiente vor allem deshalb ihren Namen, weil sie durch Verhandlungeng zwischen Großherzog und Parlament ausgehandelt wurde und nicht oktroyiert war wie der erste Entwurf. Von besonderer Bedeutung waren die im Abschnitt III aufgenommenen Formulierungen zu den Rechten der Hessen, die die Gleichheit aller hessischen Bürger vor dem Gesetz festschrieben und daneben Religionsfreiheit, die Freiheit der Auswanderung und die freie Wahl von Beruf und Gewerbe festschrieben. Dies war eine wichtige Voraussetzung für die ab 1828 in Schritten umgesetzte Abschaffung der Zünfte und die Einführung der Gewerbefreiheit.
Die wichtigsten Rechte des Landtags waren im Titel VIII. festgeschrieben, vor allem das Budgetrecht: Der Landtag beschloss abschließend das Finanzgesetz, d. h. den Landeshaushalt. Ebenso durfte die Neuausschreibung von Steuern nur mit Zustimmung des Landtags erfolgen. Die Staatsschulden unterlagen der Aufsicht des Parlaments. Alle Gesetze, auch das Polizeiwesen betreffend, durften nur mit Zustimmung des Parlaments in Kraft treten, alle bestehenden Gesetze nur mit seiner Zustimmung geändert werden. Der Landtag hatte jedoch keine eigene Gesetzesinitiative, diese lag beim Großherzog. Allerdings konnte der Landtag per Petition eine bestimmte Initiative fordern.
Doch wie kam es dazu, dass Ludewig I. mit einem so zentral platzierten Denkmal als Vater einer Verfassung geehrt wurde, die er selbst so vehement ablehnte? Das könnt ihr in Teil 2 dieser Beitragsreihe nachlesen: https://dablog.hypotheses.org/12041.
- Vgl. kurz zusammengefasst: Peter Engels: Darmstadt. Kleine Stadtgeschichte, Darmstadt 2019, S. 85-95. [↩]
- Dieses und weitere Originaldokumente zur Errichtung des „Langen Lui“ in StadtA DA Best. 62 Abt. 10/h. [↩]
- Diehl, Wilhelm: Die Entstehung des Luisenplatzes, in: Ders., Alt-Darmstadt. Kulturgeschichtliche Bilder aus Darmstadts Vergangenheit, Friedberg 1913, S. 223-226; Artikel „Luisenplatz“, in: Stadtlexikon Darmstadt Online. [↩]
- Christiane Keim: „Die Säule inmitten der treuen Residenz“. Das Ludwigsmonument in Darmstadt als Verfassungsdenkmal, in: Hessische Heimat, Jg. 38, 1988, S. 59-66. [↩]
- Handbuch der hessischen Geschichte, Bd. 4, Teilbd. 2, Sonderdruck für die Hessische Historische Kommission Darmstadt, Marburg 2003, S. 698-701. [↩]
- Vgl. Handbuch, S. 742-755. [↩]
- Verfassungsurkunde des Großherzogtums Hessen; Druck, Gießen, Georg Friedrich Heyer, 1822; im Anhang auf S. 87-91 befindet sich das Verzeichnis der Mitglieder der Ständeversammlung in den Jahren 1820 und 1821 (Zwei Exemplare StadtA DA Best. 11 Nr. 30 und 30 a); vgl. Handbuch, S. 755-761. [↩]
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Rebekka Friedrich (21. Dezember 2020). “Das Ludewigsmonument in Darmstadt und die hessische Verfassung von 1820” (Teil 1). Stadtarchiv Darmstadt. Abgerufen am 26. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/ngco
Eine Antwort
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