#DAvor200Jahren: Amalie Fuld und jüdisches Leben
Am 03. Februar 1820 wird in Darmstadt Amalie Fuld geboren. Das kleine Mädchen war das 5. Kind des Schutzjuden Alexander Fuld und seiner Ehefrau Fradelgen. Ihr Vater stammte aus Darmstadt und war dort 1769 geboren worden und damit noch in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. Ihre Mutter (geb. 1785) war nach Darmstadt zugezogen und davor in Mombach (heute Mainz-Mombach) aufgewachsen. Vermutlich erlebte sie als achtjährige die Plünderung Mombachs während der Belagerung von Mainz 1793. Der Meldebogen der Familie gibt dazu keine weiteren Hinweise.
In Darmstadt ansässig befand sich die Familie um 1820 mitten in einer Umbruchphase für die Jüdinnen und Juden. Die Eltern hatten bereits mehrere Veränderungen der rechtlichen Situation für Darmstädter Juden erlebt. Doch auch die Geschwister von Amalie Fuld, der älteste ihr Bruder Löb, geboren 1801, hatten bereits einige Veränderungen ihres rechtlichen Status in der Stadt und in der Landgrafschaft und dem Großherzogtum erlebt.
Eine Vorgabe, die sich auch später noch auf alle Familienmitglieder auswirkte, betraf ihren Familiennamen „Fuld“. Erst in einer Verordnung vom 15. Dezember 1808 wurde festgelegt, dass für die Zukunft jeder jüdische Familienvater für sich und seine Nachkommen einen bestimmten deutschen Familiennamen wählen solle, der binnen drei Monate bei der Behörde einzutragen sei und dann keinem Wechsel mehr unterworfen werden dürfe. Diese Vorgabe war sicher wichtiger für die Landjüdinnen und -juden, als für die alteingesessenen jüdischen Familien der größeren Städte. Diese führten neben den herkömmlichen Vatersnamen vielfach schon altüberlieferte, oft vom einstigen Herkunftsort abgeleitete Familiennamen. Das galt in Darmstadt für die Hachenburgers, die Lindheims und die Linz`s, für die Triers und die Neustadts, die Homberger und Mannheimer, aber auch für die nach Dörfern der unmittelbaren Nachbarschaft benannten Bessunger, Pungst und Wolfskehls. Auch die Familie Fuld behielt den Namen, den sie bereits zuvor getragen hatten, und der den ehemaligen Herkunftsort der Familie sichtbar macht. Ziel der Verordnung war es, die jüdischen Familien stärker in die Gesellschaft zu integrieren. Die jüdische Herkunft sollte nicht mehr anhand der Namen sichtbar werden, so dass sich jüdische Gemeinden stärker in die Stadt- und Landgesellschaft eingliederten. Nicht die Darmstädter Bürger*innen sollten sich an die Nachbarschaft jüdischer Familien gewöhnen, sondern die Jüd*innen sollten in der übrigen Stadtgesellschaft unsichtbar werden.
1809 erstellte der Regierungsrat Freiherr Karl du Bos du Thil Empfehlung zu einer Gesetzesänderung, die die rechtliche Situation der Jüd*innen im Großherzogtum Hessen verbessern sollte. Denn diese seien, so du Thil, in einem „höchst traurigen Zustand“, woraus ein „Nachteil der Gesamtheit des Staatsverbandes“ erwachse. Seine Vorschläge zur langfristigen Veränderung dieser Lage griffen in weiten Teilen auf die Reformvorschläge des Kommissars für die Landjudenschaft, Georg Konrad Stockhausen, von 1784 zurück. So schlug er vor, die jüdischen Gemeinden der staatlichen Religionsaufsicht zu unterstellen. Außerdem sollten die jüdischen Schulen in das Pflichtschulsystem integriert werden. Auch die Übertragung aller rechtlich-administrativen Sonderaufgaben der Rabbiner auf die zuständigen Staatsbehörden diene der Integration und Verbesserung des Lebens jüdischer Bürger’innen.
Nur bei der gleichen Anwendung der bürgerlichen Gesetzgebung auf alle Glieder des Staates, sei die rechtliche Gleichstellung der jüdischen Bevölkerung zu erreichen. Die Gleichstellung brächte unter anderem verbesserte Bildung, die Abschaffung der bisherigen Beschränkung der Freizügigkeit, eröffne neue berufliche Möglichkeiten und brächte die Gleichstellung in den Abgaben und Belastungen. Umgesetzt wurden die Empfehlungen kaum. Erst 1815 empfahl ein Regierungsschreiben, die israelitischen Kinder zum regelmäßigen Besuch der christlichen Schulen anzuhalten. Zu diesem Zeitpunkt gehörten zur Familie Fuld bereits drei Kinder im schulpflichtigen Alter, die von einer Umsetzung dieser Empfehlung betroffen gewesen wären.
Neue Aktualität bekam die Frage der jüdischen Emanzipation im Jahr darauf, als das Großherzogtum aufgrund der Beschlüsse des Wiener Kongresses die linksrheinische Provinz Rheinhessen mit Mainz übernahm, und damit ein Gebiet, in dem die rechtliche Gleichstellung der Juden in mehr als zwei Jahrzehnten unter französischer Verwaltung bereits wesentlich weiter vorangeschritten war. Der Bundesakte vorausgreifend gab die Darmstädter Regierung für das Fürstentum Starkenburg im November 1817 neue Anordnungen für die Aufnahme der Juden in den landesherrlichen Schutz heraus. Ausländische Juden konnten sich nun für einen Betrag von 8.000 Gulden erkaufen, unter den Schutz des Landesherrn genommen zu werden. Die im Großherzogtum geborenen Söhne ansässiger Schutzjuden mussten hierfür nur 1.000 Gulden bezahlen. Nur Juden, die ein Gewerbe betrieben, sollten auch mit geringerem Vermögen zugelassen werden. Natürlich waren hier nur jüdische Männer und ihre Söhne betroffen. Jüdische Frauen hatten zu diesem Zeitpunkt ebenso keinen Zugang zu diesen Rechten, wie die übrige weibliche Bevölkerung des Großherzogtums keinen Zugang zu Bürgerrechten hatte. Amalie und ihre Schwestern, waren damit schlechter gestellt als ihre zwei Brüder Löb und Gottschalk. Da sie auch nicht rechtsfähig waren, richtete sich das neu festgelegte Recht, Häuser und Grundstücke bei Versteigerungen unbeschränkt erwerben zu können, ebenfalls nur an männliche Juden und ihre Söhne. Über Versteigerungen hinaus durften diese auch Grundstücke und Gebäude, jedoch nur zur Eigennutzung als eigene Unterkunft und für das eigene Gewerbe, erwerben. Hier war auch für jüdische Männer noch immer vom Ausnahmerecht des Judenschutzes, nicht vom Bürgerrecht in Staat oder Gemeinde die Rede.
Doch anders entwickelte es sich in der Residenz Darmstadt selbst. In einer bemerkenswerten Änderung der städtischen Politik wurden Juden bereits sehr früh als städtische Bürger aufgenommen. Während die Bürgeraufnahme der beiden jüdischen Uhrmacher Abraham Linz und Gerson Lindheim 1796/97 war zunächst Einzelfall geblieben war und die Anfragen anderer jüdischer Gewerbetreibende in den beiden Folgejahrzehnten teilweise unter fadenscheinigen Begründungen, abgelehnt wurden, änderte sich das Vorgehen der Stadt nach 1818. Eine Erklärung kann sein, dass das wirtschaftliche Leben in Darmstadt spätestens 1816/17 ohne jüdische Kaufleute nicht mehr denkbar war. Natürlich hatten die sogenannten Handelsjuden durch ihre berufliche Tätigkeit auch mehr finanzielle Mittel zur Verfügung, die der Stadt sicher nicht ungelegen kamen. So lässt es sich erklären, dass zwischen Frühjahr und Herbst 1818 elf prominente Mitglieder der jüdischen Kaufmannschaft als Bürger in Darmstadt aufgenommen wurden. Eingeschränkt war jedoch auch hier der Zugang zum öffentlichen Dienst. Wer im Staatsdienst Karriere machen wollte, musste, bis auf wenige Ausnahmen, konvertieren. Alexander Fuld stammte zwar aus einer alteingesessenen jüdischen Familie und wurde als Schutzjude im Frag- und Anzeigeblatt der Stadt aufgelistet. Als Bürger wurde er jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach Zeit seines Lebens nicht aufgenommen. Er starb am 08. November 1842, also 6 Jahre vor der Aufnahme der Religionsfreiheit in die Frankfurter Reichsverfassung.
Die steigende Einbeziehung der Juden in den neuen Staat und seine bürgerliche Gesellschaft stieß in der städtischen Gesellschaft offenbar auf Widerstand. Am Rande der hessischen Verfassungs-Unruhen wurden 1819 daher auch antijüdische Demonstrationen veranstaltet. Sie standen im Zusammenhang mit den Hepp-Hepp-Unruhen, die in Franken begannen und sich bis an den Rhein ausdehnten. Auch in Darmstadt schlossen sich Menschen zusammen und verübten öffentliche, auch gewaltsame, Angriffe auf jüdische Menschen. Eine Zusammenstellung zu den antisemitischen Ausschreitungen in Hessen hat im vergangenen Jahr das Staatsarchiv Marburg zusammengestellt.
Die Reaktion des Darmstädter Staatsministeriums war von wünschenswerter Deutlichkeit, unterstreicht aber auch die Schwere der Angriffe auf die jüdischen Darmstädter*innen: „Den polizeiwidrigen Angriffen gegen Israeliten, unwürdigen und strafbaren Unternehmungen, die nicht in ein Zeitalter passen, in welchem man mit Aufklärung und liberalen Gesinnungen so gerne zu prunken pflegt, müssten kräftige Maßregeln entgegengesetzt werden, um den Schutz der Rechte zu gewähren, auf welchen jeder Angehörige des Staates, ohne Unterschied der Religion und des Standes, gleichen Anspruch hat. Man habe zwar festgestellt, dass an den vorgekommenen Unordnungen kein solider rechtlicher Bürger und kein achtbarer Familienvater Anteil genommen habe, verfüge jedoch auf Anordnung des Großherzogs, dass künftig für jeden Schaden, welcher den Israeliten bei Zusammenrottung und Aufläufen zugefügt werden würde, die jeweilige Gemeinde verantwortlich gemacht würde, vorbehaltlich ihres Rückgriffs gegen die Schuldigen”.
Nüchtern betrachtet reihten sich diese Ereignisse in die Vorbereitung der Verfassung des Großherzogtums Hessen am 17. Dezember 1820 ein. Doch der Blick auf die Darmstädter Familie Fuld lässt eine weitere Perspektive zu. Alexander und Fradelgen Fuld wohnten 1819 mit ihren zu diesem Zeitpunkt fünf Kindern in Darmstadt, vermutlich in der Schlossgasse. Eines der Kinder, Betty Fuld, war zum Zeitpunkt der Unruhen erst 10 Monate alt. Die Familie war mit den antisemitischen Ausschreitungen konfrontiert, hatte vielleicht Angst, insbesondere um ihre kleinen Kinder. Dass sich die Ablehnung der jüdischen Nachbarinnen und Nachbarn nun in Unruhen entlud, lässt die Vermutung zu, dass es bereits im Alltag Anfeindungen und Ausgrenzungen gegeben hatte. Möglicherweise hegten Alexander und Fradelgen Fuld in dieser Zeit die Hoffnung, dass mit den Bestimmungen der geforderten neuen Verfassung weitreichende rechtliche Verbesserungen eingeführt würden, die sich auch auf ihren Alltag übertragen könnten.
Doch die der Verfassung des Großherzogtums zugrunde liegende Wiener Bundesakte war in den Bestimmungen für die bürgerliche Verbesserung der jüdischen Darmstädter*innen ebenso vage wie die Wiener Schlussakte vom Mai 1820: lauwarme Empfehlungen, denen es außerdem noch an der nötigen Autorität fehlte, um praktisch durchgesetzt zu werden. Alle konkreten Maßnahmen wurden den Regierungen der Einzelstaaten überlassen. Die hessische Verfassung erklärte zwar eindeutig „alle Hessen sind vor dem Gesetz gleich“, schränkte dann aber vorsichtig ein, dass nur „die Verschiedenheit der im Großherzogtum anerkannten christlichen Konfessionen […] keine Verschiedenheit in den politischen oder bürgerlichen Rechten zur Folge“ haben dürfe. „Jedem Einwohner des Großherzogtums wird der Genuß vollkommener Gewissensfreiheit zugesichert“, doch nur „den anerkannten christlichen Konfessionen ist freie und öffentliche Ausübung ihres Religions-Kultus gestattet“. Ein jüdisches Staatsbürgerrecht war immerhin vorgesehen: „Nichtchristliche Glaubensgenossen haben das Staatsbürgerrecht alsdann, wenn es ihnen das Gesetz verliehen hat, oder wenn es Einzelnen entweder ausdrücklich oder durch Übertragung eines Staatsamts stillschweigend verliehen“ wird. Wichtig war, dass „jedem die Wahl seines Berufs oder Gewerbes nach eigener Neigung frei“ stehen sollte, dass „jeder Hesse“, und das schloss künftig mindestens die jüdischen Staatsbürger und ihre Söhne ein, verpflichtet wurde, an der ordentlichen Kriegsdienstpflicht Anteil zu nehmen“.
Im mit der Verfassung ins Leben gerufene Landtag beschäftigte man sich in den Folgejahren immer wieder mit einer Emanzipation und Gleichstellung der Juden. Treibende Kräfte waren hier vor allem die rheinhessischen Abgeordneten. Erste Erfolge einer Landtagsinitiative war das großherzogliche Edikt über den „Jugendunterricht der Israeliten“ vom 17. Juli 1823, das die Kinder der Juden in die allgemeine Schulpflicht aufnahm, wobei die Errichtung eigener Schulen freigestellt blieb. In Darmstadt war damals, wie die erhaltenen Meldungen zur künftig vorgeschriebenen staatlichen Prüfung belegen, mindestens drei jüdische Privatlehrer tätig. Erinnert ihr euch noch an unseren ersten Artikel zu Darmstadt 1820? Carl Ludwig Sackreuter musste eine solche staatliche Prüfung noch nicht ablegen.
Judenkinder aus weniger wohlhabenden Verhältnissen wurden außerdem durch Verfügung des Landrats vom Sommer 1825 zum kostenlosen Unterricht in der städtischen Freischule zugelassen. Zum 01. Januar 1824 wurden außerdem alle noch fortbestehenden Sonderabgaben der jüdischen Bevölkerung abgeschafft. Weitere Verbesserungen erreichten unter anderem jüdische Vereine, wie der „Verein für sittliche und bürgerliche Verbesserung der Israeliten im Großherzogtum Hessen und in Deutschland überhaupt“, der 1832 in Darmstadt gegründet wurde.
Von den Erfolgen des Vereins konnten nur noch Alexander Fuld, seine Söhne Löb und Gottschalk (geboren 1803) und seine Töchter Frainge (Katharina) und Gutche (Gertraud) Fuld profitieren. Betty Fuld war bereits im April 1820 verstorben, Amalie am 15. März 1825. Fradelgen Fuld starb am 11. Januar 1831, ihre Tochter Michele nur 6 Monate nach ihr am 10. Juni.
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Rebekka Friedrich (28. Februar 2020). #DAvor200Jahren: Amalie Fuld und jüdisches Leben. Stadtarchiv Darmstadt. Abgerufen am 12. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ngav
Toll, ich bin ein Abkommmen des Jeremias Fuld (aus Darmstadt). Lebe in Argentinien, und interessiert ob es noch Familienmitgieder gibt …..mein Mail: pedro_fuld (ad) fibertel.com.ar
Hallo Rebekka, danke für den schönen Artikel über die Situation jüdische Bürger in Darmstadt – den kann man direkt im Unterricht verwenden. :)
Viele Grüße