Änderungen in der Nutzung im Hessischen Landesarchiv
Zum 21. Januar 2020 trat die neue Nutzungsordnung des Hessischen Landesarchivs in Kraft. Die Nutzung im Haus der Geschichte Darmstadt ist davon insofern betroffen, dass die angepassten und aktualisierten Regelungen auch für die Unterlagen im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt gelten. Beispielsweise wurde die bereits seit längerem geltende Erlaubnis, im Lesesaal selbst Fotografien von Archivgut herzustellen, nun auch in der neuen Ordnung fixiert.
Eine besonders große Veränderung stellt der Verzicht auf einen Nutzungsantrag für die Einsicht in Archivgut dar, den das Landesarchiv nun ebenfalls beschlossen hat. Es ist nun nicht mehr nötig, Informationen wie den Nutzungszweck oder das Arbeitsthema anzugeben. In Zukunft reicht die Angabe von Name und Adresse sowie die Anerkennung der Nutzungsordnung und der Informationen zum Datenschutz. Weiterführende Angaben sind nur bei Archivalien nötig, die Einschränkungen unterliegen und für eine Einsichtnahme ein Antrag auf Verkürzung von Schutzfristen gestellt werden muss.
Das Hessische Landesarchiv informiert auf seiner Internetseite über die geänderte Nutzungsordnung. Das Dokument selbst kann in einem Beitrag zu den Änderungen im HLA von Sebastian Tripp auf dem Blog “Archive 2.0” abgerufen werden.
Die Nutzung von Archivgut des Stadtarchivs ist von den Änderungen nicht betroffen. Es gelten hier weiterhin die Archivsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und unsere eigene Benutzungsordnung. Auch die übrigen Archive im Haus haben ihre eigenen Benutzungsordnungen, die bei einem Besuch im gemeinsamen Lesesaal und der Nutzung von Dokumenten aus anderen Einrichtungen zu beachten sind.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Rebekka Friedrich (1. Februar 2020). Änderungen in der Nutzung im Hessischen Landesarchiv. Stadtarchiv Darmstadt. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ngak
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[…] „Zum 21. Januar 2020 trat die neue Nutzungsordnung des Hessischen Landesarchivs in Kraft. Die Nutzung im Haus der Geschichte Darmstadt ist davon insofern betroffen, dass die angepassten und aktualisierten Regelungen auch für die Unterlagen im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt gelten. Beispielsweise wurde die bereits seit längerem geltende Erlaubnis, im Lesesaal selbst Fotografien von Archivgut herzustellen, nun auch in der neuen Ordnung fixiert. […] Das Hessische Landesarchiv informiert auf seiner Internetseite über die geänderte Nutzungsordnung.“ via dablog. […]